Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden
Neubau- & Sanierungsberatung E-Mobilität Energiedienstleistungen & Geschäftsmodelle Politikberatung & Energiewirtschaft
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Wirtschaftsuniversität Wien
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Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht
Projektbeschreibung
Studie "Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden"
Zu diesem Thema hat e7 gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien (Dr. Philipp Fidler) eine Studie für das Infrastrukturministerium – bmvit erstellt. In der Arbeit wurden sowohl technische und energiewirtschaftliche als auch wohnrechtliche Fragen beleuchtet.
Wohnrechtliche Umsetzung:
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich die Nachrüstung von E-Ladestationen in Wohngebäuden durchwegs in die derzeit geltende Rechtsordnung integrieren lässt. Für die wesentlichen Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten, Zustimmungserfordernisse, Beschlussfassung und Kostentragung bietet die derzeitige Rechtslage im Wohnungseigentumsgesetz, Mietrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz grundsätzlich eine geeignete Ausgangsposition für die nachträgliche Errichtung von Ladestationen in Wohngebäuden. Gleichwohl konnten einige Punkte identifiziert werden, wo Präzisierungen im Wohnrecht der Marktentwicklung der Elektromobilität Rechnung tragen und positiv auf die nachträgliche Errichtung von Ladestationen wirken könnten.
Bauordnung und neue EU-Gebäuderichtlinie:
Unabhängig von wohnrechtlichen Präzisierungen wird eine Abwägung im Hinblick auf den dynamischen Begriff „zeitgemäßes Wohnbedürfnis" wohl auch mit Blick auf öffentlich-rechtliche Vorschriften erfolgen. Hier zeigt sich, dass bereits in mehreren Bundesländern Vorschriften für den Neubau existieren, die vorschreiben, dass Vorkehrungen für eine nachträgliche Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z.B. Leerverrohrungen) vorzusehen sind. In ähnlicher Weise könnten zukünftig auch Vorschriften für die Nachrüstung von Ladestationen oder Leerverrohrungen auch bei umfassender Sanierung in die Bauordnungen oder Fördergesetze der Länder aufgenommen werden.
In diese Richtung weist auch der aktuelle Entwurf für die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie, der eine Verpflichtung für die Errichtung von Ladestationen bei Nichtwohngebäuden sowie für Vorverkabelungen bei Wohngebäuden vorsieht (neue Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen und bestehende Wohngebäude, die umfassend saniert werden).
Energiewirtschaftliche Aspekte:
Mit der Novelle des ElWOG 2010 im Zuge der „kleinen Ökostromnovelle" wird die Errichtung sogenannter „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen" auf rechtlich sichere Beine gestellt. Für die Errichtung von Ladestationen hat dieser Schritt insofern Bedeutung, als Elektrofahrzeuge, die tagsüber in Mehrfamiliengebäuden geladen werden, einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Direktnutzung von PV-Strom liefern können. Es ist auch zu erwarten, dass Anbieter von Ladestationen für E-Mobilität ihr Portfolio in Richtung „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen" erweitern werden und in einigen Fällen als Gesamtanbieter auftreten werden.