Kriterien und Methoden zur individuellen Verbrauchsmessung für Wohnungen in Österreich entsprechend der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2018

Gemäß Art.9b Abs.1 EED 2018 sind in Gebäuden mit mehreren Wohnungen, die über eine zentrale Anlage zur Wärme- bzw. Kälteerzeugung verfügen oder über Fernwärme/Fernkälte versorgt werden, individuelle Verbrauchszähler zu installieren, wenn dies im Vergleich zu den potentiellen Energieeinsparungen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit technisch durchführbar und kosteneffizient ist.

Zur Frage, ob eine Maßnahme als "technisch nicht machbar" oder „nicht kosteneffizient durchführbar" anzusehen ist, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, allgemeine Kriterien, Methoden und/oder Verfahren zu veröffentlichen.

Die Ausarbeitung im Rahmen des vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) beauftragten Projekts „Umsetzung von Art 9 Energieeffizienz-Richtlinie" zielte auf die Ermittlung von einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien und Methoden für die nationale Umsetzung von Art. 9b Abs. 1 EED ab sowie auf die Entwicklung eines Berechnungstools, um die einheitliche Beurteilung der unterschiedlichen Optionen in der Praxis zu unterstützen.